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   BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79   

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BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79 (https://dejure.org/1981,523)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1981 - 1 ABR 53/79 (https://dejure.org/1981,523)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 (https://dejure.org/1981,523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Vorschlagswesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 205
  • NJW 1982, 405 (Ls.)
  • MDR 1982, 81
  • BB 1982, 861
  • DB 1981, 1882
  • JR 1982, 88
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79
    Die Einigungsstelle ist an einem Beschlußverfahren über die Wirksamkeit ihres Spruchs auch dann nicht beteiligt, wenn geltend gemacht wird, sie habe die Grenzen ihres Ermessens überschritten (Fortführung des Beschlusses vom 22.1.1980 - 1 ABR 48/77 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. Januar 1980 (-- 1 ABR 48/77 -- (demnächst) AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B I 2 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß die Einigungsstelle in einem Beschlußverfahren, in dem über die Rechtswirksamkeit ihres Spruches gestritten wird, nicht beteiligt ist.

    Der Spruch der Einigungsstelle ist jedoch insoweit unwirksam, als in ihm Fragen geregelt werden, auf die sich das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach dem jeweiligen Mitbestimmungstatbestand nicht erstreckt (Beschluß des Senats vom 22. Januar 1980 -- 1 ABR 48/77 -- (demnächst) AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 der Gründe) auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 30.04.1965 - 3 AZR 291/63

    Patentstreitsachen - Zuständige Gerichte - Erfindungen eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79
    Für verwertete Verbesserungsvorschläge hat der Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf angemessene Vergütung (BAG 17, 151 = AP Nr. 1 zu § 20 ArbNErfG).

    Der Arbeitgeber, der einen Verbesserungsvorschlag seines Arbeitnehmers verwertet und daraus einen Vorteil zieht, ist nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre ohnehin zur Zahlung einer Vergütung in entsprechender Anwendung von § 612 BGB verpflichtet (BAG 17, 151 (157) = AP Nr. 1 zu § 20 ArbNErfG (zu 4 der Gründe m.w.N.); Galperin-Löwisch, aaO, § 87 Anm. 277; Krauss, aaO, S. 75 f. m.w.N.).

  • BAG, 29.05.1964 - 1 AZR 281/63

    Eisenindustrie - Metallindustrie - Elektroindustrie - Anwesenheitsprämie -

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines diese ersetzenden Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruches führt (BAG 16, 58 (66) = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG;BAG 16, 31 (38 f.) = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord).
  • BAG, 15.05.1964 - 1 ABR 15/63

    Einigungsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifvertragvorrang

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines diese ersetzenden Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruches führt (BAG 16, 58 (66) = AP Nr. 24 zu § 59 BetrVG;BAG 16, 31 (38 f.) = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord).
  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79
    Ebenso wie in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG die betriebliche Lohngestaltung die Festlegung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung, die Strukturformen des Arbeitsentgelts und deren nähere Vollziehungsformen betrifft (Entscheidung des Senats vom 29. März 1977 -- 1 ABR 123/74 --, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision (zu B IV 3 a der Gründe) und vom 10. Juli 1979 -- 1 ABR 88/77 --, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 a und 3 der Gründe)), geht es bei den Grundsätzen für das betriebliche Vorschlagswesen um die abstrakt-generelle Regelung des Einbringens von Verbesserungsvorschlägen und deren Bewertung sowie um die Festlegung der Grundsätze zur Bemessung der Vergütung für einen verwerteten Verbesserungsvorschlag.
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79
    Soweit ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist, ist der Betriebsrat grundsätzlich auch berechtigt, initiativ zu werden (Entscheidung des Senats vom 14. November 1974 -- 1 ABR 65/73 --, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79
    Der Senat hat daher auch entschieden, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über die Art der Auszahlung des Arbeitsentgelts auch die Mitbestimmung über die Kosten einer bargeldlosen Lohnzahlung umfaßt, weil es sich insoweit um eine notwendige Annexregelung handele (Beschluß vom 8. März 1977 -- 1 ABR 33/75 --, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79
    Ebenso wie in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG die betriebliche Lohngestaltung die Festlegung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung, die Strukturformen des Arbeitsentgelts und deren nähere Vollziehungsformen betrifft (Entscheidung des Senats vom 29. März 1977 -- 1 ABR 123/74 --, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision (zu B IV 3 a der Gründe) und vom 10. Juli 1979 -- 1 ABR 88/77 --, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (zu B II 2 a und 3 der Gründe)), geht es bei den Grundsätzen für das betriebliche Vorschlagswesen um die abstrakt-generelle Regelung des Einbringens von Verbesserungsvorschlägen und deren Bewertung sowie um die Festlegung der Grundsätze zur Bemessung der Vergütung für einen verwerteten Verbesserungsvorschlag.
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

    Der Senat hat zuletzt in seiner Entscheidung vom 28. April 1981 (1 ABR 53/79 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen (zu B IV der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruchs der Einigungsstelle führt, wenn der wirksame Teil auch ohne die unwirksamen Bestimmungen eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält.

    Die Einigungsstelle ist auch dann am Verfahren über die Wirksamkeit ihres Spruchs nicht beteiligt, wenn geltend gemacht wird, sie habe die Grenzen ihres Ermessens überschritten (Beschluß vom 28. April 1981 -- 1 ABR 53/79- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen (zu B I 2 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Dabei hat aber die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung nur zur Folge, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr enthält (BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379; 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 - BAGE 36, 14, 18, zu B II 1 der Gründe; 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - BAGE 35, 205, 221, zu B IV der Gründe mwN).

    Er gebietet es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der durch sie geschaffenen Ordnung diese soweit aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - NZA 2003, 1097, zu B III 2 a der Gründe; 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - aaO; GK-BetrVG/Kreutz 7. Aufl. § 77 Rn. 61 mwN).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Er gebietet es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der durch sie geschaffenen Ordnung diese soweit aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B III 2 a der Gründe; 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - BAGE 35, 205, 221, zu B IV der Gründe mwN; Kreutz GK-BetrVG § 77 Rn. 61 mwN).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Das folgt aus dem Normcharakter der Betriebsvereinbarung, der er es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil noch entfalten kann (BAGE 66, 338, 355 = AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B III 6 der Gründe; BAGE 36, 14, 18 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub, zu B II 1 der Gründe; BAGE 35, 205, 221 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B IV der Gründe).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Das folgt aus dem Normencharakter einer Betriebsvereinbarung oder eines Einigungsstellenspruchs, der es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese insoweit aufrechtzuerhalten, als sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (vgl. zuletzt Entscheidung des Senats vom 28. April 1981, BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit; tarifvertragliche

    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung aufgrund ihres Normencharakters nicht zwingend deren Gesamtunwirksamkeit zur Folge hat (statt vieler BAG Beschluß vom 28. April 1981, BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem

    Sie müssen durch die begehrte Entscheidung unmittelbar in ihrer personalvertretungsrechtlichen Stellung berührt werden (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 10; Beschluss vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - Buchholz 238.3A § 88 BPersVG Nr. 1 S. 3 f.; ebenso zu betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten: BAG, Beschluss vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350, 354; Beschluss vom 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - BAGE 35, 205, 208).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Die bestehende Teilunwirksamkeit der Betriebsvereinbarung führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung, weil der wirksame Teil der Betriebsvereinbarung auch ohne die unwirksamen Bestimmungen eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. dazu BAGE 16, 31, 38 f. = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord und BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die Einigungsstelle nicht beteiligt an einem Beschlußverfahren ist, in dem um die Wirksamkeit des von ihr gefällten Spruches gestritten wird (BAG 32, 339, 342 ff. = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; BAG 35, 205, 208 ff. = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 16.03.1982 - 1 ABR 63/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    4.a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1981 (- 1 ABR 53/79 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen [zu B III 1 a der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß zu den mitbestimmungspflichtigen Grundsätzen über das betriebliche Vorschlagswesen die Regelung der Organisation und des Verfahrens innerhalb dieser Organisation gehöre.

    Soweit in der Literatur und in der Entscheidung des Senats vom 28. April 1981 (aaO) von der "Bestellung eines Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen" die Rede ist, ist zu unterscheiden zwischen der - nach der genannten Entscheidung mitbestimmungspflichtigen - Frage, ob überhaupt innerhalb der Organisation des Vorschlagswesens die Einrichtung eines Beauftragten vorgesehen werden soll, und der weiteren Frage, durch wen und mit wem diese Position zu besetzen ist.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1981 (aaO, zu B II 1 b der Gründe) Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates in bezug auf das betriebliche Vorschlagswesen darin gesehen, daß damit die Behandlung betrieblicher Verbesserungsvorschläge so gestaltet werden solle, daß diese für den Arbeitnehmer durchschaubar wird.

    Verteilung einer Prämie bei Gruppenvorschlagen oder hinsichtlich der Prämiengrundsätze und Bewertungsmaßstäbe sowie dar über, wie eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag bestimmt werden soll, dessen Nutzen nicht zu ermitteln ist (Entscheidung des Senats vom 28. April 1981, aaO zu B III 2 a der Gründe).

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit -

  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 21/78
  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94

    Betriebsvereinbarung: Rückzahlungsverpflichtung bezüglich Abfindung bei

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88

    Rollierendes Freizeitsystem im Einzelhandel - Wirksamkeit eines

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 181/94

    Rückzahlung einer Abfindung bei Eigenkündigung im Folgearbeitsverhältnis aufgrund

  • LAG Saarland, 11.10.1995 - 1 Sa 63/95

    Prozessführungsbefugnis: Übertragung an ein Gruppenmitglied bei Gruppenvorschlag

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